|
||||
|
Modelle der integrativen Versorgung gewinnen zunehmend an Bedeutung Auch wenn die unterschiedlichen Bereiche der medizinischen Versorgung eines Patienten - Betreuung durch den niedergelassenen Arzt, Versorgung im Akut-Krankenhaus und schließlich, als dritte Säule, Therapie in der Rehabilitationseinrichtung, jeweils unterschiedliche Therapieziele definieren, wächst die Gesamtbehandlung unter dem Stichwort der »integrierten Versorgung« weiter zusammen. In diesem Prozess des Ausbaus von »Integrations-Modellen« sollten alle Beteiligten weniger eine Wettbewerbssituation sehen, als vielmehr die Chancen zum verantwortungsbewussten Einsatz der finanziellen Ressourcen erkennen. Die medizinische Rehabilitation
trägt mit ihren Angeboten wesentlich dazu bei, dass Einsparpotenziale
sowohl in der ärztlichen Praxis als auch im Akut-Krankenhaus ausgeschöpft
werden können. Bereits in der Vergangenheit haben Krankenhäuser - quasi im Sinne der integrierten Versorgung - die Frührehabilitation in die Akutversorgung einbezogen. Der Patient konnte zum frühest möglichen Zeitpunkt zur weiteren stationären Rehabilitation in die Rehaklinik verlegt werden. Angesichts deutlich geringerer Tagespflegesätze in den Rehakliniken haben sich hier für Krankenkassen erhebliche Einsparpotenziale ergeben. Diese wirtschaftlichen
Spielräume gilt es mit Einführung der diagnosegestützten
Vergütungsverfahren (DRG) und der Erweiterung der vertraglich gestützten
integrierten Versorgung auch in Zukunft zu nutzen. Neben den rein wirtschaftlichen
Aspekten spielt im zunehmenden Wettbewerb der Akut-Krankenhäuser
aber auch der Gesichtspunkt der Patientenzufriedenheit eine wichtige Rolle.
Zum Beispiel der niedergelassene Arzt: Ebenso wie in der Akutversorgung nehmen Patienten es als einen Ausweis ärztlicher Qualität wahr, wenn der Arzt die Bewältigung der Krankheitsfolgen - also die Einleitung und Befürwortung rehabilitativer Maßnahmen - als einen selbstverständlichen Bestandteil seiner Therapie versteht. Viele Ärzte leiden hier aber unter der teilweise sehr rigiden Bewilligungspraxis der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger in der jüngsten Vergangenheit. Um diese Einsparpotenziale
einer frühzeitig eingeleiteten medizinischen Rehabilitation wieder
verstärkt ausschöpfen zu können, müssen die Kostenträger
um das Vertrauen der Ärzte durch eine nachvollziehbare Bewilligungspraxis
werben. Dadurch werden im
Rahmen der ohnehin immer zu engen ärztlichen Budgets Mittel für
andere Patienten verfügbar - zumal die Rehabilitationsmaßnahmen
außerhalb des ärztlichen Budgets abgerechnet werden.
|