Reha - Pluspunkte für Krankenhäuser und Kassenärzte
 
 

Modelle der integrativen Versorgung gewinnen zunehmend an Bedeutung

Auch wenn die unterschiedlichen Bereiche der medizinischen Versorgung eines Patienten - Betreuung durch den niedergelassenen Arzt, Versorgung im Akut-Krankenhaus und schließlich, als dritte Säule, Therapie in der Rehabilitationseinrichtung, jeweils unterschiedliche Therapieziele definieren, wächst die Gesamtbehandlung unter dem Stichwort der »integrierten Versorgung« weiter zusammen.

In diesem Prozess des Ausbaus von »Integrations-Modellen« sollten alle Beteiligten weniger eine Wettbewerbssituation sehen, als vielmehr die Chancen zum verantwortungsbewussten Einsatz der finanziellen Ressourcen erkennen.

Die medizinische Rehabilitation trägt mit ihren Angeboten wesentlich dazu bei, dass Einsparpotenziale sowohl in der ärztlichen Praxis als auch im Akut-Krankenhaus ausgeschöpft werden können.

Zum Beispiel das Akut-Krankenhaus:

Bereits in der Vergangenheit haben Krankenhäuser - quasi im Sinne der integrierten Versorgung - die Frührehabilitation in die Akutversorgung einbezogen. Der Patient konnte zum frühest möglichen Zeitpunkt zur weiteren stationären Rehabilitation in die Rehaklinik verlegt werden. Angesichts deutlich geringerer Tagespflegesätze in den Rehakliniken haben sich hier für Krankenkassen erhebliche Einsparpotenziale ergeben.

Diese wirtschaftlichen Spielräume gilt es mit Einführung der diagnosegestützten Vergütungsverfahren (DRG) und der Erweiterung der vertraglich gestützten integrierten Versorgung auch in Zukunft zu nutzen. Neben den rein wirtschaftlichen Aspekten spielt im zunehmenden Wettbewerb der Akut-Krankenhäuser aber auch der Gesichtspunkt der Patientenzufriedenheit eine wichtige Rolle.
Die Krankenhäuser, die für ihre Patienten eine frühzeitige Einleitung und nahtlose Überleitung in die medizinische Rehabilitation gewährleisten, können dies als Pluspunkt verbuchen.

Zum Beispiel der niedergelassene Arzt:

Ebenso wie in der Akutversorgung nehmen Patienten es als einen Ausweis ärztlicher Qualität wahr, wenn der Arzt die Bewältigung der Krankheitsfolgen - also die Einleitung und Befürwortung rehabilitativer Maßnahmen - als einen selbstverständlichen Bestandteil seiner Therapie versteht.

Viele Ärzte leiden hier aber unter der teilweise sehr rigiden Bewilligungspraxis der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger in der jüngsten Vergangenheit.

Um diese Einsparpotenziale einer frühzeitig eingeleiteten medizinischen Rehabilitation wieder verstärkt ausschöpfen zu können, müssen die Kostenträger um das Vertrauen der Ärzte durch eine nachvollziehbare Bewilligungspraxis werben.


Für viele Ärzte könnte aber unter fortschreitendem Budgetdruck ein weiteres Argument größere Bedeutung gewinnen: Nach der Durchführung einer stationären Reha-Maßnahme werden bei chronisch erkrankten Patienten während der ersten beiden anschließenden Jahre deutlich weniger Leistungen der kassenärztlichen Versorgung benötigt als vorher.

Dadurch werden im Rahmen der ohnehin immer zu engen ärztlichen Budgets Mittel für andere Patienten verfügbar - zumal die Rehabilitationsmaßnahmen außerhalb des ärztlichen Budgets abgerechnet werden.