Argumente - Die weitere Entwicklung des Reha-Budgets muß
    sich an der Entwicklung des Reha-Bedarfs orientieren
 
  Der Bedarf an Reha-Leistungen und dementsprechend auch an Finanzmitteln für Leistungen in der medizinischen Rehabilitation wird vor allem durch die Zahl der Versicherten in den reha-relevanten Jahrgängen, d.h. in der Altersgruppe ab 45 Jahren und älter, bestimmt. Bei diesem Personenkreis ist der Bedarf an Rehabilitation naturgemäß höher als bei den jüngeren Versicherten. Die demographische Entwicklung führt in den nächsten Jahrzehnten zu einem wachsenden Anteil an Versicherten in diesen Risikoaltersgruppen. Demzufolge ist zukünftig mit einer erheblichen Steigerung des Reha-Bedarfs und zugleich auch der Reha-Aufwendungen zu rechnen.

Die Zunahme des Anteils älterer Versicherter erfordert deshalb notwendigerweise verstärkte Rehabilitationsbemühungen. Dies gilt insbesondere auch wegen der Anhebung der Altersgrenzen in der Rentenversicherung; die Versicherten sollen gesundheitlich in der Lage bleiben, diese Altersgrenzen tatsächlich zu erreichen. Daher müssen die jährlichen Reha-Budgets der Rentenversicherung künftig wieder nach dem zu erwartenden Reha-Bedarf bemessen werden. Insbesondere ist es verfehlt, in einem Jahr notwendig gewordene Budgetüberschreitungen auf das übernächste Jahr vorzutragen und damit die dann zur Verfügung stehenden Mittel für Rehabilitationsleistungen - trotz in der Regel steigendem Reha-Bedarf - weiter einzuschränken. Die Rentenversicherung ist ohnehin von Gesetzes wegen verpflichtet, nur notwendige Rehabilitationsleistungen zu erbringen. Dafür müssen ihr aber - will man ihren Rehabilitationsauftrag nicht gefährden - die erforderlichen finanziellen Mittel auch zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: VDR - Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Fakten und Argumente Heft Nr. 7: Rehabilitation effektiv und kostensparend, Frankfurt am Main/1998