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Der Bedarf
an Reha-Leistungen und dementsprechend auch an Finanzmitteln für Leistungen
in der medizinischen Rehabilitation wird vor allem durch die Zahl der Versicherten
in den reha-relevanten Jahrgängen, d.h. in der Altersgruppe ab 45 Jahren
und älter, bestimmt. Bei diesem Personenkreis ist der Bedarf an Rehabilitation
naturgemäß höher als bei den jüngeren Versicherten.
Die demographische Entwicklung führt in den nächsten Jahrzehnten
zu einem wachsenden Anteil an Versicherten in diesen Risikoaltersgruppen.
Demzufolge ist zukünftig mit einer erheblichen Steigerung des Reha-Bedarfs
und zugleich auch der Reha-Aufwendungen zu rechnen.
Die Zunahme des Anteils
älterer Versicherter erfordert deshalb notwendigerweise verstärkte
Rehabilitationsbemühungen. Dies gilt insbesondere auch wegen der
Anhebung der Altersgrenzen in der Rentenversicherung; die Versicherten
sollen gesundheitlich in der Lage bleiben, diese Altersgrenzen tatsächlich
zu erreichen. Daher müssen die jährlichen Reha-Budgets der Rentenversicherung
künftig wieder nach dem zu erwartenden Reha-Bedarf bemessen werden.
Insbesondere ist es verfehlt, in einem Jahr notwendig gewordene Budgetüberschreitungen
auf das übernächste Jahr vorzutragen und damit die dann zur
Verfügung stehenden Mittel für Rehabilitationsleistungen - trotz
in der Regel steigendem Reha-Bedarf - weiter einzuschränken. Die
Rentenversicherung ist ohnehin von Gesetzes wegen verpflichtet, nur notwendige
Rehabilitationsleistungen zu erbringen. Dafür müssen ihr aber
- will man ihren Rehabilitationsauftrag nicht gefährden - die erforderlichen
finanziellen Mittel auch zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: VDR - Verband
Deutscher Rentenversicherungsträger, Fakten und Argumente Heft Nr.
7: Rehabilitation effektiv und kostensparend, Frankfurt am Main/1998
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