Argumente - Medizinische Reha ist ein unverzichtbarer
    Teil der gesundheitlichen Versorgung
 
 

Rehabilitation kann kostspielige Frührenten sowie Verluste bei den Beitragseinnahmen vermeiden helfen und dient nicht zuletzt auch humanen und sozialen Zielen. Es ist der bessere Weg, zunächst alles zu versuchen, einen Versicherten durch Rehabilitation wieder in Arbeit und Beruf einzugliedern, anstatt ihn vorzeitig »in die Rente zu schicken«. Deshalb muß der Grundsatz »Reha vor Rente« weiterhin gelten.

Trotz moderner Medizin sind viele Krankheiten mit chronischem Verlauf nicht vollständig heilbar. Die Betroffenen benötigen dann, um Krankheiten und Krankheitsfolgen zu minimieren oder zu kompensieren, neben der Behandlung durch den niedergelassenen Arzt auch umfassende Rehabilitationsleistungen. Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung der Behandlungskonzepte zwischen niedergelassenen Ärzten und den Rehabilitationsmedizinern ist dabei unerläßlich. Rehabilitation ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil der "Behandlungskette", sowohl bezogen auf das gesamte medizinische Versorgungssystem als auch für die adäquate gesundheitliche Versorgung der einzelnen Patienten.

Die medizinische Rehabilitation durch die Rentenversicherung beruht auf einem umfassenden Konzept für die Behandlung chronischer Krankheiten und Behinderungen. Soweit notwendig, umfaßt die Rehabilitation auch Behandlungsformen der Akutmedizin (z.B. Verordnung von Medikamenten), der Schwerpunkt der Behandlung ist aber ein anderer: Sie zielt auf die langfristige Verbesserung bzw. Erhaltung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben (Erwerbsfähigkeit) und Alltag. Um dieses Ziel zu erreichen, werden in den von der Rentenversicherung belegten Kliniken bzw. Einrichtungen qualifizierte und wissenschaftlich abgesicherte Therapiekonzepte eingesetzt.