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Rehabilitation kann
kostspielige Frührenten sowie Verluste bei den Beitragseinnahmen
vermeiden helfen und dient nicht zuletzt auch humanen und sozialen Zielen.
Es ist der bessere Weg, zunächst alles zu versuchen, einen Versicherten
durch Rehabilitation wieder in Arbeit und Beruf einzugliedern, anstatt
ihn vorzeitig »in die Rente zu schicken«. Deshalb muß
der Grundsatz »Reha vor Rente« weiterhin gelten.
Trotz moderner Medizin
sind viele Krankheiten mit chronischem Verlauf nicht vollständig
heilbar. Die Betroffenen benötigen dann, um Krankheiten und Krankheitsfolgen
zu minimieren oder zu kompensieren, neben der Behandlung durch den niedergelassenen
Arzt auch umfassende Rehabilitationsleistungen. Eine enge Zusammenarbeit
und Abstimmung der Behandlungskonzepte zwischen niedergelassenen Ärzten
und den Rehabilitationsmedizinern ist dabei unerläßlich. Rehabilitation
ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil der "Behandlungskette",
sowohl bezogen auf das gesamte medizinische Versorgungssystem als auch
für die adäquate gesundheitliche Versorgung der einzelnen Patienten.
Die medizinische Rehabilitation
durch die Rentenversicherung beruht auf einem umfassenden Konzept für
die Behandlung chronischer Krankheiten und Behinderungen. Soweit notwendig,
umfaßt die Rehabilitation auch Behandlungsformen der Akutmedizin
(z.B. Verordnung von Medikamenten), der Schwerpunkt der Behandlung ist
aber ein anderer: Sie zielt auf die langfristige Verbesserung bzw. Erhaltung
der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben (Erwerbsfähigkeit) und
Alltag. Um dieses Ziel zu erreichen, werden in den von der Rentenversicherung
belegten Kliniken bzw. Einrichtungen qualifizierte und wissenschaftlich
abgesicherte Therapiekonzepte eingesetzt.
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