Fakten - Reha ist auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit sinnvoll
 
 

Gesundheitlich eingeschränkten Versicherten sollen durch Reha-Leistungen die Möglichkeit gegeben werden, ihren Platz im Arbeitsleben und in der Gesellschaft zu behalten oder wiederzuerlangen. Die Rentenversicherungsträger fördern damit die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für Personen, die in ihrer Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet bzw. bereits gemindert sind. Sie realisieren auf diese Weise auch das Gebot des Grundgesetzes, wonach »niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf«. Nach dem gesetzlichen Auftrag der Rentenversicherung kommt es daher nicht nur darauf an, ob die jeweilige Lage am Arbeitsmarkt im Einzelfall, insbesondere bei arbeitslosen Versicherten, eine berufliche Wiedereingliederung unmittelbar möglich macht. Medizinische wie auch berufsfördernde Reha-Leistungen haben vielmehr auch zum Ziel, die Leistungsfähigkeit gesundheitlich beeinträchtigter Versicherter für den ganzen Bereich des wirtschaftlichen Lebens zu verbessern, d.h. den Versicherten für den regulären Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu machen.

Dies kann durch vielfältige Maßnahmen geschehen, angefangen von der Sicherung und Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit über die Vermittlung eines individuell geeigneten oder behindertengerecht ausgestatteten Arbeitsplatzes bis hin zur qualifizierenden Umschulung in einen neuen Beruf, den der Versicherte trotz seiner Behinderung ohne Leistungseinschränkung ausüben kann. Trotz der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland sind immerhin mehr als 60 Prozent der Versicherten nach Abschluß einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis tätig.