| Die medizinische
Rehabilitation hat sich zu einem interdisziplinären Fachgebiet entwickelt.
In ihr kommen therapeutische Maßnahmen aus verschiedenen medizinischen
Fachdisziplinen zum Einsatz, die dem jeweiligen wissenschaftlichen Kenntnisstand
und ärztlichem Erfahrungswissen entsprechen. Sowohl die Wirksamkeit
als auch die Effizienz ist in zahlreichen rehawissenschaftlichen Studien
gerade auch in den letzten Jahren immer wieder belegt worden. Die Studien
zeigen, daß
die Leistungs-
bzw. Erwerbsfähigkeit der Rehabilitanden gesteigert wird,
das Befinden und die Lebensqualität der meist chronisch kranken
Rehabilitanden verbessert werden,
die überwiegende Mehrheit der Rehabilitanden nach der Rehabilitation
beruflich (wieder)-eingegliedert ist,
die berufliche Integration nach den Ergebnissen der Verlaufsstatistik
überwiegend auch noch nach fünf Jahren besteht und
durch medizinische Rehabilitation Ausgaben in anderen Sektoren
des Gesundheitswesens vermieden bzw. verringert werden.
Für die Rehabilitation der Rentenversicherung werden nur Kliniken
sowie ambulante und teilstationäre Behandlungseinrichtungen zugelassen,
die die vorgegebenen Qualitätsstandards, die regelmäßig
überprüft werden, erfüllen. Alle Reha-Kliniken sind verpflichtet,
sich regelmäßig an dem Qualitätssicherungsprogramm der
Rentenversicherung zu beteiligen.
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