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Rehabilitation hat zum Ziel, Beeinträchtigungen und Einschränkungen aller Art abzuwenden, die sich als bleibende Folge von (zumeist chronischen) Erkrankungen oder Unfällen einstellen. Aufgabe der Rentenversicherung ist es in solchen Fällen, die Leistungsfähigkeit ihrer Versicherten im Erwerbsleben zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Durch ihre Reha-Leistungen kann die Rentenversicherung die Zahlung von Renten wegen Erwerbsminderung vermeiden, ihre Beitragseinnahmen sichern und so die Versichertengemeinschaft finanziell wirksam und dauerhaft entlasten. Je nach den Erfordernissen im Einzelfall werden medizinische oder berufsfördernde Leistungen durchgeführt. Die Rehabilitationslandschaft wurde in der zurückliegenden Zeit durch zwei gegenläufige Tendenzen geprägt. Zum einen ist im gesamten Rehabilitationsbereich eine qualitative Weiterentwicklung zu verzeichnen. Die Rentenversicherung hat die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit ihrer Reha-Leistungen durch eine Vielzahl von Maßnahmen nachhaltig verbessert. Sie reagiert damit auf die veränderten Rahmenbedingungen für die Rehabilitation infolge der wachsenden Zahl älterer und behinderter Menschen, die Zunahme chronischer Erkrankungen, die schnellen Veränderungen in der Arbeitswelt wie auch auf die Verknappung ihrer finanziellen Ressourcen. Gleichzeitig sind in der politischen Diskussion gegen Ende der letzten Legislaturperiode Notwendigkeit und Umfang medizinischer und berufsfördernder Reha-Leistungen zu einem zentralen Thema geworden. Die Spargesetze wurden mit zu stark expandierenden Ausgaben bei den Rehabilitationsleistungen begründet, obwohl die Rentenversicherung nachweisen konnte, daß die Entwicklung sachlich gerechtfertigt war. Zur Behebung der durch eine unzureichende Festsetzung des Beitragssatzes für 1996 entstandenen Finanzierungsprobleme der Rentenversicherung wurden die Mittel für Rehabilitationsleistungen ab 1997 gleichwohl drastisch vermindert. Auf längere Sicht ist allerdings zu erwarten, daß diese Ausgaben-beschränkungen nicht zu Einsparungen, sondern zu Mehrausgaben infolge einer verstärkten und früheren Inanspruchnahme von Erwerbsminderungsrenten bei gleichzeitigem Verlust von Beitragseinnahmen führen werden. Diese Sorge ist realistisch, weil nachweislich viele rehabilitationsbedürftige Versicherte im Hinblick auf die Sparbeschlüsse darauf verzichten, notwendige Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen. Für die gesetzliche Rentenversicherung hat dies zur Konsequenz, daß über kurz oder lang mit höheren Rentenausgaben und niedrigeren Beitragseinnahmen zu rechnen ist. Die beabsichtigte stabilisierende Wirkung auf die Beitragssätze und damit auf die Lohnnebenkosten wird deshalb aller Voraussicht nach ausbleiben oder sich sogar ins Gegenteil verkehren. Als Konsequenz der Kürzung des Budgets für Reha-Leistungen in der Rentenversicherung um nahezu ein Drittel und einer entsprechend geminderten Belegung der Reha-Einrichtungen blieb auch eine krisenhafte wirtschaftliche Entwicklung bei den Reha-Einrichtungen nicht aus, die politischen Handlungsdruck erzeugte. Der Gesetzgeber erkannte, daß die Ausgabenbegrenzung zu weit ging und enorme Auswirkungen auf die Arbeitsplätze hatte. Deshalb wurde das für die Jahre 1998 und 1999 zur Verfügung stehende Budget um jeweils 230,08 Mio. Euro heraufgesetzt (3. SGB VI-Änderungsgesetz vom 3. November 1997). Durch diese »Konsolidierung« sind die Leistungsmöglichkeiten der Rentenversicherungsträger zwar nicht grundlegend verbessert worden, es wurde aber dennoch ein Signal in die richtige Richtung gegeben. Vor dem Hintergrund einer sich 1998 gegenüber 1997 abzeichnenden Steigerung der Reha-Antragszahlen steht die Rentenversicherung aber weiterhin vor dem Problem, einerseits notwendige Rehabilitationsleistungen erbringen zu müssen und andererseits dennoch das Reha-Budget einzuhalten. In diesem Zusammenhang
stellt sich die Frage nach der künftigen Perspektive im Reha-Bereich:
Ist es sinnvoller, an der Rehabilitation oder durch die Rehabilitation
zu sparen?
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