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Die öffentliche
Diskussion um die Spargesetze der Bundesregierung1
wurde teilweise von einer pauschalen Abwertung medizinischer Reha-Leistungen
begleitet. Dabei wurde der Eindruck erweckt, Rehabilitation sei vorwiegend
ein Freizeitvergnügen oder Zusatzurlaub auf Kosten der Versichertengemeinschaft.
Inzwischen gibt es allerdings Anzeichen einer veränderten, sich stärker
an den Fakten orientierenden Bewertung von Rehabilitationsleistungen.
1 Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG -, Beitragsentlastungsgesetz
- BeitrEntlG - sowie Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz.
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