Ärztliche Beratung - Zeit zum Gespräch
 
  Antragstellung und Zuzahlung - viele Patienten verunsichert

Sie haben entschieden, daß für Ihren Patienten eine Reha-Maßnahme notwendig ist. So weit - so gut. Aber: durch das für den Patienten oftmals nicht durchschaubare Antrags- und Bewilligungsverfahren kommt es zu Verunsicherungen.
Die Patienten benötigen weitere Information von Ihnen, zumal oft Fragen auftreten, die Zuzahlungen, Lohnfortzahlung oder Urlaubsanrechnung betreffen.
Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie und Ihr Patient auf unserer Homepage unter der Rubrik „Patienten".


Das ärztliche Gutachten gewinnt an Gewicht

In Anbetracht knapper werdender Finanzmittel der Kostenträger zur Durchführung von stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen gewinnt Ihr ärztliches Gutachten zunehmend an Bedeutung.
Die Bewilligung einer Reha-Maßnahme wird in stärkerem Maße davon abhängen, ob Reha-Bedürftigkeit und Reha-Fähigkeit, einschließlich der Reha-Prognose, vollkommen schlüssig dargestellt werden.

Die neuesten Begutachtungsrichtlinien legen die folgenden
Bewilligungskriterien fest:


Bewilligungskriterien

1. Rehabilitationsbedarf
Rehabilitationsbedarf ist dann gegeben, wenn bei Vorliegen einer oder mehrerer Fähigkeitsstörungen (Mindestvoraussetzung) über kurative Maßnahmen hinaus die Methoden und Verfahren der rehabilitativen Medizin eingesetzt werden müssen, um diese Fähigkeitsstörungen beseitigen oder zumindest erheblich verringern zu können.

2. Rehabilitationsfähigkeit/ Rehabilitationspotential/ Rehabilitationsprognose
Die Begriffe stehen in engem Zusammenhang. Der Begriff der Rehabilitationsfähigkeit bezieht sich auf Einflußfaktoren bezüglich der somatischen und psychischen Verfassung des Rehabilitanden außerhalb der definierten Fähigkeitsstörungen, sowie auf dessen Eignung und Bereitschaft (Motivierung) für eine bestimmte Rehabilitationsmaßnahme. Negative Einflußfaktoren können z.B. eine eingeschränkte kardiopulmonale Leistungsfähigkeit bei Fähigkeitsstörungen der Mobilität oder eine Beeinträchtigung durch medikamentöse Behandlung sein.
Die Rehabilitationsprognose ist eine medizinisch begründete Wahrscheinlichkeitssaussage über die Erreichbarkeit eines definierten Rehabilitationsziels

• durch die vorgesehene Rehabilitationsmaßnahme beim betreffenden Rehabilitanden
• in einem definierten Zeitraum, sowie
• in einem bestimmten Umfeld.

Die Rehabilitationsprognose muß der (den) zugrundeliegenden Fähigkeitsstörung(en) angemessen bzw. unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten verantwortbar sein.


Der Begriff Rehabilitationspotential sollte mindestens zwei Fragen implizieren:

• Handelt es sich um eine bzw. mehrere Fähigkeitsstörungen, deren Schweregrad durch Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation wesentlich gebessert werden kann? (Aspekt der Effektivität)
• Ist diese Besserung bei der der Fähigkeitsstörung zugrunde
liegenden Grundkrankheit nach den einschlägigen klinischen Erfahrungen bei wirtschaftlichem Einsatz der vorgeschlagenen Rehabilitationsmaßnahme zu
erreichen? (Aspekt der Effizienz)

3. Rehabilitationsziel
Der Begriff bezeichnet eine medizinisch begründete Zielvorgabe des jeweils zuständigen Rehabilitationsteams für den betreffenden Rehabilitanden im Zusammenhang mit der vorgesehenen Rehabilitationsmaßnahme.
Das Rehabilitationsziel muß auf der Basis überprüfbarer Aussagen
zur Vermeidung, Beseitigung oder Verminderung diagnostizierter Fähigkeitsstörungen und/oder Beeinträchtigungen formuliert werden. Das jeweils zuständige Rehabilitationsteam für den betreffenden Rehabilitanden hat dazu im Zusammenhang mit der vorgesehenen Rehabilitationsmaßnahme Rehabilitationsbedarf, Rehabilitationspotential, Rehabilitationsfähigkeit und Rehabilitationsprognose zu prüfen.