| Antragstellung
und Zuzahlung - viele Patienten verunsichert
Sie haben entschieden,
daß für Ihren Patienten eine Reha-Maßnahme notwendig
ist. So weit - so gut. Aber: durch das für den Patienten oftmals
nicht durchschaubare Antrags- und Bewilligungsverfahren kommt es zu Verunsicherungen.
Die Patienten benötigen weitere Information von Ihnen, zumal oft
Fragen auftreten, die Zuzahlungen, Lohnfortzahlung oder Urlaubsanrechnung
betreffen.
Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie und Ihr Patient auf unserer
Homepage unter der Rubrik Patienten".
Das ärztliche Gutachten gewinnt an Gewicht
In Anbetracht knapper
werdender Finanzmittel der Kostenträger zur Durchführung von
stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen gewinnt
Ihr ärztliches Gutachten zunehmend an Bedeutung.
Die Bewilligung einer Reha-Maßnahme wird in stärkerem Maße
davon abhängen, ob Reha-Bedürftigkeit und Reha-Fähigkeit,
einschließlich der Reha-Prognose, vollkommen schlüssig dargestellt
werden.
Die neuesten Begutachtungsrichtlinien legen die folgenden
Bewilligungskriterien fest:
Bewilligungskriterien
1.
Rehabilitationsbedarf
Rehabilitationsbedarf ist dann gegeben, wenn bei Vorliegen einer oder
mehrerer Fähigkeitsstörungen (Mindestvoraussetzung) über
kurative Maßnahmen hinaus die Methoden und Verfahren der rehabilitativen
Medizin eingesetzt werden müssen, um diese Fähigkeitsstörungen
beseitigen oder zumindest erheblich verringern zu können.
2.
Rehabilitationsfähigkeit/ Rehabilitationspotential/ Rehabilitationsprognose
Die Begriffe stehen in engem Zusammenhang. Der Begriff der Rehabilitationsfähigkeit
bezieht sich auf Einflußfaktoren bezüglich der somatischen
und psychischen Verfassung des Rehabilitanden außerhalb der definierten
Fähigkeitsstörungen, sowie auf dessen Eignung und Bereitschaft
(Motivierung) für eine bestimmte Rehabilitationsmaßnahme. Negative
Einflußfaktoren können z.B. eine eingeschränkte kardiopulmonale
Leistungsfähigkeit bei Fähigkeitsstörungen der Mobilität
oder eine Beeinträchtigung durch medikamentöse Behandlung sein.
Die Rehabilitationsprognose ist eine medizinisch begründete Wahrscheinlichkeitssaussage
über die Erreichbarkeit eines definierten Rehabilitationsziels
durch die vorgesehene Rehabilitationsmaßnahme beim betreffenden
Rehabilitanden
in einem definierten Zeitraum, sowie
in einem bestimmten Umfeld.
Die Rehabilitationsprognose muß der (den) zugrundeliegenden Fähigkeitsstörung(en)
angemessen bzw. unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten verantwortbar
sein.
Der Begriff Rehabilitationspotential sollte mindestens zwei Fragen implizieren:
Handelt es sich um eine bzw. mehrere Fähigkeitsstörungen,
deren Schweregrad durch Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation
wesentlich gebessert werden kann? (Aspekt der Effektivität)
Ist diese Besserung bei der der Fähigkeitsstörung zugrunde
liegenden Grundkrankheit nach den einschlägigen klinischen Erfahrungen
bei wirtschaftlichem Einsatz der vorgeschlagenen Rehabilitationsmaßnahme
zu
erreichen? (Aspekt der Effizienz)
3.
Rehabilitationsziel
Der Begriff bezeichnet eine medizinisch begründete Zielvorgabe des
jeweils zuständigen Rehabilitationsteams für den betreffenden
Rehabilitanden im Zusammenhang mit der vorgesehenen Rehabilitationsmaßnahme.
Das Rehabilitationsziel muß auf der Basis überprüfbarer
Aussagen
zur Vermeidung, Beseitigung oder Verminderung diagnostizierter Fähigkeitsstörungen
und/oder Beeinträchtigungen formuliert werden. Das jeweils zuständige
Rehabilitationsteam für den betreffenden Rehabilitanden hat dazu
im Zusammenhang mit der vorgesehenen Rehabilitationsmaßnahme Rehabilitationsbedarf,
Rehabilitationspotential, Rehabilitationsfähigkeit und Rehabilitationsprognose
zu prüfen.
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